Erstes Kapitel - Fünfter Teil
Allgemeines Städtebaurecht - Enteignung (BauGB)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)

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Enteignungszweck §85
Gegenstand der Enteignung §86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §87
Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §88
Veräußerungspflicht §89
Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §90
Ersatz für entzogene Rechte §91
Umpfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung §92
Entschädigungsgrundsätze §93
Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §94
Entschädigung für den Rechtsverlust §95
Entschädigung für andere Vermögensnachteile §96
Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §97
Schuldübergang §98
Entschädigung in Geld §99
Entschädigung in Land §100
Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte §101
Rückenteignung §102
Entschädigung für die Rückenteignung §103
Enteignungsbehörde §104
Enteignungsantrag §105
Beteiligte §106
Vorbereitung der mündlichen Verhandlung §107
Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk §108
Genehmigungspflicht §109
Einigung §110
Teileinigung §111
Entscheidung der Enteignungsbehörde §112
Enteignungsbeschluß §113
Lauf der Verwendungsfrist §114
Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte §115
Vorzeitige Besitzeinweisung §116
Ausführung des Enteignungsbeschlusses §117
Hinterlegung §118
Verteilungverfahren §119
Aufhebung des Enteignungsbeschlusses §120
Kosten §121
Vollstreckbarer Titel §122
     
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