Zu den Baukosten gehören
- die Kosten sämtlicher Bauleistungen
(auch reine Baukosten genannt) für die Errichtung des Gebäudes
- die Kosten der Außenanlagen
- die Baunebenkosten auch sonstige
Kosten genannt
- die Kosten für besondere Betriebseinrichtungen (z. B. für Aufzüge,
Müllbeseitigungsanlagen, Hausfernsprecher ...)
- die Kosten des Gerätes und sonstiger
Wirtschaftsausstattungen (z. B. für Asche- und Müllkästen, abnehmbare
Fenster- und Türbehänge, Feuerlöschgerät
In Bezug auf die Höhe der Baukosten ist deren Ermittlung, in Abhängigkeit
von Planungsstand und Baufortschritt, ein wesentlicher Faktor. Die Definitionen
sind in der DIN 276 Kosten von Hochbauten festgelegt. Das Ermittlungsverfahren
setzt sich aus vier Bereichen zusammen:
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