Den letzten Punkt innerhalb der Kostenermittlung stellt die Kostenfeststellung dar. Sie dient dem Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten. Diese sind bei dem Bau eines Architektenhauses von besonderer Bedeutung, da hier keine Festpreisgarantie vereinbart wurde. Allerdings ist diese Form der Kostenkontrolle auch bei anderen Organisationsformen des Bauens, bei denen keine Festpreisgarantie vereinbart wurde, hilfreich. Die Kostenfeststellung dient demnach als Basis für die Kostenkontrolle sowie für ihre Bilanz und Dokumentation, die für einen späteren Wiederverkauf bedeutsam werden kann. Grundlage der Kostenfeststellung bilden: Schlußrechnungen Eine Gliederung von Gebäudeelementen und Kostengruppen ist ebenfalls Bestandteil einer vollständigen Kostenfeststellung: Baugrundstück Baunebenkosten: Die Baunebenkosten sollten Sie nicht unterschätzen, da sie sich schnell zu Beträgen von bis zu 20 bis 30 % der Gesamtsumme summieren. Zu ihnen zählen: Honorare für Architekten- und Fachingenieurleistungen nach der Honorarordnung
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