Zu den Baunebenkosten gehören
- Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen
- Baubetreuungsgebühren
- Gebühren für Behördenleistungen (Baugenehmigung,
Bauaufsicht, Schornsteinabnahme)
- Steuern für das Grundstück und Zinsen für das Eigenkapital
von Baubeginn bis zur Fertigstellung
- Kosten für Versicherungen während der Bauzeit
- sonstige Verwaltungs- und Nebenkosten
des Bauherrn
- Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten gehören nicht zu den Herstellungskosten.
Sie können aber beim Bau selbstgenutzten Wohneigentums
als "Aufwendungen vor Bezug" steuerlich abzugsfähig sein.
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