Zu den Außenanlagen
zählen u.a. die Straßenbauarbeiten und die Landschaftsbauarbeiten
also z.B. Rasenflächen, Pflanzflächen, Spielplatzanlagen, Wohnwege,
Hecken sowie alle Bauleistungen, die weder bei den Bauleistungen am Bauwerk
noch bei Gerät erfaßt sind. |