Ausprägungen von Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen. Bauleistungen umfassen neben den Bauleistungen am Bauwerk auch die Hauptleistungsgruppen "Gerät", "Außenanlagen" und "Baunebenleistungen". Nicht dazu gehören die Lieferung oder Montage maschineller Einrichtungen. Die Gliederung entspricht der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Als Bauleistungen am Bauwerk nachgewiesen werden alle Roh- und Ausbauarbeiten, die Baukonstruktionen, Installationen, betriebstechnische Anlagen, betriebliche Einbauten und besondere Bauausführungen umfassen. Zu Einzelheiten siehe DIN 276, Bl. 2. |