Das Umlegungsverzeichnis führt auf
1. die Grundstücke, einschließlich der außerhalb
des Umlegungsgebiets zugeteilten, nach Lage, Größe
und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen
Bestands mit Angabe ihrer Eigentümer;
2. die Rechte an einem Grundstück oder einem das Grundstück
belastenden Recht, ferner Ansprüche mit dem Recht auf Befriedigung
aus dem Grundstück oder persönliche Rechte, die zum
Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigen
oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks
beschränken, soweit sie aufgehoben, geändert oder
neu begründet werden;
3. die Grundstückslasten nach Rang und Betrag;
4. die Geldleistungen, deren Fälligkeit und Zahlungsart
sowie der Wert der Flächen nach
§ 55 Abs. 2 bei einer insoweit erschließungsbeitragspflichtigen
Zuteilung;
5. diejenigen, zu deren Gunsten oder Lasten Geldleistungen
festgesetzt sind;
6. die einzuziehenden und die zu verlegenden Flächen im
Sinne des § 55 Abs. 2 und die Wasserläufe;
7. die Gebote nach § 59 Abs. 7 sowie
8. die Baulasten nach § 61 Abs. 1
Satz 3.
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