Baulexikon
Definition Nichtwohngebäude

NW-GebäudeNichtwohngebäude: Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. Hierzu gehören: Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.

Hochbauten, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Als Nichtwohnzwecke gelten z.B. gewerbliche, landwirtschaftliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke. Zu den Nichtwohngebäuden zählen Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und "sonstige Nichtwohngebäude".

Unter "sonstige Nichtwohngebäude" werden Universitäts- und Hochschulgebäude, Gebäude von Sportanlagen, Theater, Kirchen und Kulturhallen verstanden.

Wird mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt, so gilt das Gebäude als Wohngebäude. Bauten, die nicht von Wänden umschlossen sind, und freistehende selbständige Konstruktionen gelten nicht als Gebäude und entsprechend auch nicht als Nichtwohngebäude.


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