Gebäude, die überwiegend, das heißt
zu mehr als 50% für Wohnzwecke bestimmt sind (z.B. Ein-, Zwei- oder
Mehrfamilienhaus, Apartmenthaus, Wohnheim, Ferienhaus). Zu den Wohngebäuden
zählen auch gemischt genutzte Gebäude, sofern die Wohnungen
überwiegen (z.B. Büros und Geschäfte im Erdgeschoß,
Wohnungen in den Obergeschossen). Auch Wochenend-, Ferien- und Sommerhäuser
rechnen zu den Wohngebäuden.
Dient das Gebäude im Bereich der Gemeinschafts- und Anstaltsunterkunft
ausschließlich administrativen beziehungsweise gewerblichen Zwecken oder
sind dort nur Personen ohne eigene Haushaltsführung untergebracht, so
wird es zu den Unterkünften gerechnet, ebenso Gebäude mit nur
einer oder zwei Freizeitwohneinheiten, deren Gesamtwohnfläche weniger
als 50 qm beträgt.
Die Begriffe Wohngebäude und Wohnbauten sind inhaltlich identisch.
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