Nicht zu den gewerblichen Betriebsgebäuden zählen Büro- und Verwaltungsgebäude, Gaststätten, Heilbäder, Lichtspielhäuser, Wäschereien, Hotels und Pensionen. Im Unterschied zu den gewerblichen Betriebsgebäuden werden beim gewerblichen und industriellen Bau auch Bürogebäude und der gewerbliche Tiefbau erfaßt. Die Begriffe "gewerbliche Betriebsgebäude" und "nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude" sind inhaltlich identisch. |