Erteilung einer Erlaubnis durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde eine Baumaßnahme durchzuführen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird (zum Beispiel die Errichtung eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes oder von Fertigteilbauten sowie die Durchführung einer Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude). Eine Baugenehmigung wird schriftlich in Form eines Bauscheines erteilt, wenn die Baumaßnahme den rechtlichen Vorschriften entspricht. Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene, oder eine Teilgenehmigung. |