Erteilung einer Erlaubnis durch
die örtlich und sachlich zuständige Behörde eine Baumaßnahme
durchzuführen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen
oder verändert wird (zum Beispiel die Errichtung eines neuen Wohn-
oder Nichtwohngebäudes oder
von Fertigteilbauten sowie die Durchführung einer Baumaßnahme
an einem bestehenden Gebäude). Eine Baugenehmigung
wird schriftlich in Form eines Bauscheines erteilt, wenn die Baumaßnahme
den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene,
oder eine Teilgenehmigung.
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