Zu den Baumaßnahmen zählen die Errichtung neuer Gebäude und bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden. Unter Errichtung neuer Gebäude werden sowohl Neubauten als auch Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen durch Umbau, Ausbau, Erweiterungen oder Wiederherstellungen an bestehenden Gebäuden, einschließlich der mit diesen Maßnahmen in sachlichem und baulichem Zusammenhang stehenden Tiefbauten und Anlagen (Versorgungs- und Heizungsanlagen, Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen), Abbruchs- und Aufschließungskosten, Tiefbaumaßnahmen (zum Beispiel Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Hafenanlagen, Kanäle, Sportplätze, Freibäder), Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen, dauerhafte Einbauten und Ausstattungen (z. B. Zentralheizungen, elektrische Anlagen, Öfen) und Hochbaumaßnahmen. |