Sie stehen im Zusammenhang mit der Erstellung oder dem Erwerb einer Immobilie . Beim Kauf von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten. Herstellungskosten sind danach im einzelnen: die Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten; die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten); die Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, während der Bauzeit anfallende Zinsen etc.); Kosten für die Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum etc.). Zu den Anschaffungskosten gehören der Kaufpreis, Renovierungs- und Modernisierungskosten; Nebenkosten (Herstellungskosten ). Die Gesamtkosten sind maßgebliche Größe für die Berechnung der AfA. |