sind diejenigen Kosten, welche bei der Aufnahme von Finanzierungsmitteln entstehen. Hierzu gehören Provisionen für Vermittler, Gutachterkosten, Notargebühren, Abschlußgebühren etc. Die von der Bank erhobenen Kosten werden oft als Damnum von dem nominalen Auszahlungsbetrag abgezogen. Diese Kosten könne auch bei der Herstellung oder Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums als Kosten vor Bezug im Sine des § 10 e Abs. 6 EStG steuerlich geltend gemacht werden. |