Im Umlegungsverfahren sind Beteiligte
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch
Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen
Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden
Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts
an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden
Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem
Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum
Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt
oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks
beschränkt,
4. die Gemeinde,
5. unter den Voraussetzungen des § 55
Abs. 5 die Bedarfsträger und
6. die Erschließungsträger.
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