Baulexikon
Definition Wohnung

Wohnung Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen, zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, gleichgültig, ob die Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.

Einer der Räume muß stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) sein. Zu einer Wohnung gehören ferner Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Grundsätzlich hat eine Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Einfamilienhäuser zählen als eine Wohnung. Ebenso zählen Einzimmer-Appartements sowie Wochenend- und Ferienhäuser über 50 qm, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, zu den Wohnungen.


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