Baulexikon
Definition Tiefbauten

TiefbautenTiefbauten sind Bauwerke, deren Hauptteile zu ebener Erde oder unter der Erde liegen. Die Tiefbauten umfassen im einzelnen Straßen, Straßenbrücken, Bundeswasserstraßen einschließlich Häfen, wasserwirtschaftliche Tiefbauten einschließlich Landeskulturbauten und sonstige Tiefbauten.

Zu den Tiefbauten werden Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit nicht Teile von Produktionsanlagen), Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste, Freileitungen und deren Maste, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtungen u.ä. Bauwerke, die an sich nach ihrer bautechnischen Gestaltung Hochbauten sind, gerechnet.

Nicht zu den Tiefbauten zählen selbstständig nutzbare unterirdische Bauwerke, die dauernd von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen.


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