Zu den "sonstigen Tiefbauten" zählen zum Beispiel Bahndämme und -brücken,
Gleisanlagen, U-Bahn-Bauten, Tunnelbauten, Flughäfen und -plätze, Luftschutzanlagen,
Fernmelde- und Signalanlagen, Sportanlagen und Zoologische Gärten, nicht
jedoch Gräben, Schächte und Leitungen für die Gas- und Elektrizitätsversorgung
oder Pipelines.
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