Baulexikon
Definition Hochbauten

HochbautenHochbauten: Sich im allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erhebende Bauwerke, die als Gebäude selbständig benutzbar, überdacht und auf Dauer errichtet sind sowie sonstige Hochbauten.

Zu den Hochbauten zählen aus technischen Gründen auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (z.B. Schutzbunker, unterirdische Krankenhäuser, unterirdische Ladenzentren und Produktionsstätten, Tiefgaragen).

Nicht zu den Hochbauten, sondern zu den Tiefbauten werden Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit sie nicht Teile von Produktionsanlagen sind), Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste, Freileitungen und deren Maste, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtungen und ähnliche Bauwerke, die an sich nach ihrer bautechnischen Gestaltung Hochbauten sind, gerechnet.

Quelle: Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014), Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014


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