Fabrik- und Werkstattgebäude sind Nichtwohngebäude, die unmittelbar der Gewinnung und Verteilung von Energie und Wasser, der Produktion beziehungsweise Reparatur von Waren oder der Abfallbeseitigung dienen. Zu den Fabrik- und Werkstattgebäuden zählen außer den Gebäuden, die für die Gewinnung und Verteilung von Elektrizität, Gas und Fernwärme bestimmt sind, den Gebäuden und Anlagen zur Wassergewinnung und -verteilung, der Abwasser und Abfallbeseitigung, Schlachthöfen und -häusern auch die sonstigen Fabrik und Werkstattgebäude, die der Fertigung oder Reparatur von Gütern beziehungsweise Waren dienen. Mit einbezogen sind die dazugehörigen Kesselanlagen, Maschinenhäuser, Laboratoriumsgebäude, Hallen usw. sowie auch die Werkstattgebäude der Polizei, des Bundesgrenz-, Feuer- und zivilen Bevölkerungsschutzes. Nicht zu den Fabrik- und Werkstattgebäuden werden landwirtschaftliche Betriebsgebäude, sofern sie nicht als Gebäude eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes gelten, Warenlagergebäude, freistehende Konstruktionen, die keinen Nutzraum enthalten, sowie Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus gerechnet. |