Baulexikon
Definition Bauhauptgewerbe

Bauhauptgewerbe Wirtschaftsbereich, der die Wirtschaftsgruppen Hoch- und Tiefbau, Spezialbau, Stukkateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei, Zimmerei, Dachdeckerei umfaßt.

Im einzelnen rechnen dazu die Wirtschaftszweige:

    Hoch- und Tiefbau (ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
    Hochbau (ohne Fertigteilbau)
    Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau
    Fertigmontage von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau
    Herstellung von Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau
    Montage von Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau
    Erdbewegungsarbeiten, Landeskulturbau
    Wasser- und Wasserspezialbau
    Straßenbau
    Brunnenbau, nichtbergbauliche Tiefbohrung
    Bergbauliche Tiefbohrung, Aufschließung, Schachtbau (ohne Erdölbohrung)
    Tiefbau, a.n.g.
    Gerüstbau
    Fassadenreinigung
    Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
    Gebäudetrocknung
    Abdichtung gegen Wasser, Feuchtigkeit
    Abdämmung gegen Kälte, Wärme, Schall, Erschütterung
    Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe
    Stukkateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei
    Zimmerei, Ingenieurholzbau
    Dachdeckerei

Das Bauhauptgewerbe wird in Hochbau und Tiefbau untergliedert.


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