Baulexikon
Definition Tiefbau, a.n.g.

Tiefbau a.n.g.
Zur Wirtschaftsgruppe Tiefbau, a.n.g. (anderweitig nicht genannt) zählt die Ausführung anderweitig nicht genannter Tiefbauarbeiten, zum Beispiel Brücken- und Tunnelbau, Eisenbahnoberbau, Kabel- und Rohrlegerei, der Bau von Wasserversorgungsanlagen, Sportanlagen und Flugplätzen.


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