Zur Wirtschaftsgruppe Tiefbau, a.n.g. (anderweitig nicht genannt) zählt
die Ausführung anderweitig nicht genannter Tiefbauarbeiten, zum Beispiel
Brücken- und Tunnelbau, Eisenbahnoberbau, Kabel- und Rohrlegerei,
der Bau von Wasserversorgungsanlagen, Sportanlagen und Flugplätzen.
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