Darlehen, das im Rang (Rangstelle) nach bestehenden Grundpfandrechten erneut abgesichert werden muß. Diese Finanzierung beinhaltet ein höheres Risiko für den Darlehensgeber und wird deshalb teurer angeboten als erstrangige Finanzierungen (Risikoaufschlag). Kann der Darlehensnehmer sein Darlehen nicht mehr zurückzahlen, werden zuerst die an erster Stelle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigt. Im Allgemeinen spricht man von einer Nachrangfinanzierung, wenn die Finanzierung, den Teil, der über den erstelligen Beleihungsraum (bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes) hinausgeht, abdeckt. |