Die Kreditinstitute arbeiten mit unterschiedlichen Richtlinien und Vorschriften für die Beleihung von Grundstücken. Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Grundstück unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände von der Bank beigemessen wird. Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz in Verbindung mit dem § 11 Abs. 2 und 12 Hypothekenbankgesetz darf der Beleihungswert in keinem Fall den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufswert (Verkehrswert) übersteigen. |