Bei Eigentumswohnungsbau durch einen Bauträger sichert sich die Bank durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase veräußert, muß der Käufer oft bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum finanziellen Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) gesichert ist, daß die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Für den Fall, daß das Bauvorhaben nicht fertiggestellt wird, muß sich die Bank verplichten, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierenden Institut den Vorrang einzuräumen oder die geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen. |