Grundpfandrechte sind Belastungen von Grundstücken bzw. Immobilien in Form von Hypotheken oder Grundschulden. Sammelbezeichnung für Pfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) an Immobilien, die in Abteilung III des Grundbuches (Grundbuchblatt) eingetragen werden. Die eingetragenen Begünstigten können Zahlungen aus dem Grundstück bzw. der Immobilie verlangen. |