Summe der beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallenden Kosten (Maklerprovisionen, Gerichts- und Notargebühren, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für sonstige Gebühren). Diese können in der Regel steuerlich abgesetzt werden. Werden auch Erwerberkosten genannt. |