Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - G

Grundstück

Im Rechtssinne unabhängig von der Nutzungsart ein räumlich begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes gebucht ist. Im wirtschaftlichen Sinne werden unter Grundstück Bodenflächen verstanden, die eine wirtschaftliche Einheit bilden.


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