Die Hypothek (griechisch = Unterpfand) ist ein Pfandrecht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zur Sicherung einer Forderung. Die Erstrangige Hypothek steht im Grundbuch an erster Rangstelle - die nachrangigen Hypotheken werden erst nach Befriedigung dieses Hypothekarschuldners berücksichtigt. |