Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - R

Rangstelle

Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten Aufschluß über die Reihenfolge der Rechte. Innerhalb einer Abteilung wird dieses durch die Reihenfolge des Eintrages bestimmt. Bei Rechten in unterschiedlichen Abteilungen ist das Eintragungsdatum maßgebend. Rangverhältnisse können nachträglich verändert werden.


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