Unbebaute Grundstücke, die nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hierzu zählen unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Auch ein Trenngrundstück ist Bauland, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstücks bebaut werden kann. |