Unbebaute Grundstücke,
die nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind.
Hierzu zählen unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile,
die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind und bei denen
die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Auch
ein Trenngrundstück ist Bauland, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstücks
bebaut werden kann. |