Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - L

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster besteht aus drei Teilen: dem vermessungstechnischen Teil (Katasterzahlenwerk), dem darstellenden Teil (Katasterkartenwerk) und dem beschreibenden Teil (Katasterbuchwerk).

Das Katasterzahlenwerk enthält die Ergebnisse der Katastervermessungen, durch die Grundstücksgrenzen und andere Sachverhalte an Grundstücken vermessungstechnisch festgelegt sind.

Im Katasterkartenwerk sind in geeigneten Maßstäben die Flurstücke mit ihren Nummern, die Gebäude, die Lagebezeichnungen, die Nutzungsarten sowie die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachzuweisen. Weitere topographische Darstellungen sind zulässig.

Das Katasterbuchwerk: besteht aus Verzeichnissen, in denen die Flurstücke mit ihren Flächeninhalten, Lagebezeichnungen, Nutzungsarten und Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung sowie die Eigentümer und die Erbbauberechtigten nachzuweisen sind. Die Angaben über Eigentümer und Erbbauberechtigte müssen mit den Eintragungen im Grundbuch übereinstimmen.


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