Das Liegenschaftskataster besteht aus drei Teilen: dem vermessungstechnischen
Teil (Katasterzahlenwerk), dem darstellenden Teil (Katasterkartenwerk)
und dem beschreibenden Teil (Katasterbuchwerk). Im Katasterkartenwerk sind in geeigneten Maßstäben die Flurstücke mit
ihren Nummern, die Gebäude, die Lagebezeichnungen, die Nutzungsarten sowie
die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachzuweisen. Weitere topographische
Darstellungen sind zulässig. |