Wohngeld kann auch dem Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
gewährt werden. Diese Form von Wohngeld, genannt Lastenzuschuß, ist
im Wohngeldgesetz geregelt und hängt von drei Faktoren ab: dem Einkommen,
der Belastung durch das Eigenheim und der
Anzahl der Familienmitglieder. Wohngeld als Lastenzuschuß gibt es für
Eigentümer:
- eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- einer Kleinsiedlung,
- einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil
voneinander getrennt sind und für den Wohnanteil eine Wohngeldlastenberechnung
aufgestellt werden kann,
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Voraussetzung für den Lastenzuschuß ist, daß der Inhaber den Wohnraum
bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
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