Baufinanzierungslexikon

  A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   R   S   T   U   V   W   Z  

Buchstabe - K

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist eine zweiseitige, übereinstimmende Willenserklärung. Er kommt durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff BGB). Aus dem Kaufvertrag ergibt sich die Verpflichtung des Veräußerers, dem Käufer Besitz und Eigentum am Kaufobjekt zu verschaffen. Auf der anderen Seite übernimmt der Käufer die Verpflichtung, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

In einem Grundstückskaufvertrag werden die Einzelheiten festgelegt, die mit dem Kauf zusammenhängen, insbesondere: Bezeichnung des Grundstücks, Kaufpreis und Zahlungstermin, Klärung der Lastenfreiheit bzw. Übernahme eingetragener Belastungen, Termin der Übergabe und die Gewährleistung.

Der Kaufvertrag ist rechtlich erst dann verbindlich, wenn er notariell beurkundet ist. Es ist zweckmäßig, wenn mit dem Kaufvertrag gleichzeitig die Auflassung und Auflassungsvormerkung protokolliert wird. Der Kaufvertrag sollte vor seiner Protokollierung genau studiert werden, besonders, wenn sich Eigenheim oder Eigentumswohnung noch im Bau befinden.


HomeHome

EnzyklopädieZurück
SiteService.delast update 24.09.2024