Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - F

Festzinsdarlehen

Bei Festzinsdarlehen wird bei Vertragsabschluss ein Zinssatz vereinbart, der über die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Egal ob die Zinsen steigen oder fallen, Sie zahlen den vereinbarten Festzins. Mit einem Festzins haben Sie sich für die Laufzeit gegen steigende Zinsen abgesichert, können andererseits aber nicht von sinkenden Zinsen profitieren. Am häufigsten werden Zinsbindungen über 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart.

Hinweis: Das Ende der Laufzeit der Festzinsvereinbarung bedeutet nicht, dass die Rückzahlung abgeschlossen ist. Bei Tilgungsraten unter 4% beispielsweise besteht nach den ersten 15 Jahren der Darlehenslaufzeit in der Regel noch eine Restschuld. Es erfolgt dann eine Anschlussfinanzierung, in der Regel wieder mit einer Festzinsvereinbarung für weitere 5, 10 oder 15 Jahre.


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