Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - E

Effektiver Jahreszins

Gesamtbelastung für ein Darlehen (Kredit) pro Jahr in einem Prozentsatz der Darlehenssumme. In die Berechnung sind der Zins sowie bestimmte Darlehensnebenkosten einzubeziehen.

Wenn bei Darlehen Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten sind, wird die Bezeichnung "anfänglicher effektiver Jahreszins" verwendet.

Der effektive Jahreszins ist bei der Werbung für Kredite nach der Preisangabenverordnung anzugeben. Das Verbraucherkreditgesetz schreibt verbindlich vor, daß in einem Kreditvertrag der effektive oder anfängliche effektive Jahreszins anzugeben sind. Ein Kreditvertrag, der diese Angaben nicht enthält, ist nichtig. Hat der Darlehensnehmer das Darlehen empfangen, ist der Vertrag zwar gültig, der Zinssatz vermindert sich dann allerdings auf den gesetzlichen Zinssatz nach BGB (4%).


Effektivzins


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