Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - B

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan wird die städtebauliche Ordnung rechtsverbindlich festgesetzt.

Er beinhaltet

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • Bauweise,
  • überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,
  • Mindestgröße der Baugrundstücke,
  • Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen,
  • Flächen für den Gemeindebedarf,
  • überwiegend für die Bebauung mit Famlienheimen vorgesehene Flächen,
  • Flächen, die nicht bebaut werden dürfen,
  • Verkehrs- und Versorgungsflächen,
  • Flächen für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und Abfallstoffen,
  • Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spielplätze, Friedhöfe,
  • Flächen für Land und Forstwirtschaft,
  • Flächen für Gemeinschaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche wie Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtungen, Stellplätze und Garagen,
  • von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung.

Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beizufügen, in der die Ziel und Zweck des Bebauungsplanes dargelegt werden. Nach § 12 BauGB ist der Bebauungsplan zur Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.


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