Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit
dem Bebauungsplan wird die städtebauliche Ordnung rechtsverbindlich festgesetzt.
Er beinhaltet
- Art und Maß der baulichen Nutzung,
- Bauweise,
- überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,
- Mindestgröße der Baugrundstücke,
- Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die
Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und
Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen,
- Flächen für den Gemeindebedarf,
- überwiegend für die Bebauung mit Famlienheimen vorgesehene Flächen,
- Flächen, die nicht bebaut werden dürfen,
- Verkehrs- und Versorgungsflächen,
- Flächen für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und Abfallstoffen,
- Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spielplätze,
Friedhöfe,
- Flächen für Land und Forstwirtschaft,
- Flächen für Gemeinschaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche
wie Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtungen, Stellplätze und Garagen,
- von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung.
Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beizufügen, in der die Ziel und
Zweck des Bebauungsplanes dargelegt werden. Nach §
12 BauGB ist der Bebauungsplan zur Einsicht bereit zu halten und über
den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
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