Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - B

Bausparvertrag

Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.

Durch Abschluß eines Bausparvertrages wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Mit der Sparphase, einer Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft, erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens.

40-50 % derVertragssumme müssen je nach Bausparkasse und Tarif vor Gewährung eines Bauspardarlehens angespart werden. Darüber hinaus muß vor Zuteilung eines Bauspardarlehens eine bestimmte Bewertungszahl erreicht werden, die sich aus dem angesparten Kapital und der bisherigen Laufzeit des Bausparvertrages errechnet. Bauspardarlehen werden mit einem wesentlich höheren anfänglichen Tilgungssatz als Hypothekendarlehen bedient und sind in der Regel nach durchschnittlich elf Jahren vollständig zurückgeführt. In der Niedrigzinsphase ist es wichtig, den "Vertragszustand" zu betrachten, um sagen zu können, Bausparen lohnt sich/lohnt sich nicht. Es existiert ein steuerlicher Vorteil in Form der Wohnungsbauprämie.

Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Wichtigster Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Zulässige Verwendungen sind auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen, Umschuldungen und der Erwerb von Altenwohnrechten.

siehe Tilgungsaussetzung


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