ist ein Vertrag über die Bewilligung und Rückzahlung einer bestimmten Finanzierungssumme. Er unterliegt keinen Formvorschriften. Es gibt in der Praxis zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages welche zu unterscheiden sind. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde , Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, die Konditionen , die Art der Besicherung ( Sicherheiten ) sowie die allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Eintrag einer Grundschuld gesichert. |