Zu den Außenanlagen gehören u.a. Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluß bis an das öffentliche Netz, Höfe, Wege, Einfriedungen, nicht öffentliche Spielplätze, Freitreppen, Teppichklopfstangen. Kosten für Außenanlagen und gärtnerische Gestaltung der Grundstücksfläche können steuerlich sehr unterschiedlich zu behandeln sein. Es kann sich um Herstellungskosten, Aufwendungen für ein eigenes Wirtschaftsgut, sofort abzugsfähige Werbungskosten aber auch um steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen der privaten Lebenssphäre handeln. |