Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Ausfallbürgschaft

Bürgschaft, bei der der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, daß zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, d.h. die Bank einen Verlust erlitten hat.


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