Es ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Schuldners einzustehen und haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft). |