Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (vergleiche § 7 Abs. 4 WEG). Mit der genauen Bezeichnung, die der Aufteilungsplan enthält, sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden. Der Aufteilungsplan ist der Eintragungsbewilligung von Sondereigentumsrechten als Anlage beizufügen. |