Als Agio bezeichnet man im Gegensatz zum Disagio ein Aufgeld zu dem zu 100 % ausgezahlten Darlehen, das ein Käufer oder Darlehensnehmer für die Bereitstellung des Darlehens bezahlen muß. Falls es mitfinanziert wird ist es zuzüglich zum Darlehen zu verzinsen und zu tilgen. Ein Agio wird üblicherweise bei Bausparkassen als Darlehen-Bearbeitungsgebühr erhoben und ist, wenn diese gesondert entrichtet wird, unter bestimmten Voraussetzungen als Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzbar. Bei Darlehen ist es in der Regel ein Aufschlag (oder eine Zinsvorauszahlung) auf den Nominalbetrag des Darlehens. |