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       Das  Grundbuch unterteilt sich in drei sogenannte 
        Abteilungen: 
      
        -  Abteilung I gibt Aufschluß über die Eigentumsverhältnisse; hier wird 
          der Name des Eigentümers bzw. mehrerer Eigentümer eingetragen. Außerdem 
          finden sich Angaben darüber, wie das Grundstück erworben wurde, also 
          zum Beispiel durch eine Zwangsversteigerung, durch Kauf oder Erbschaft.
 
        -  Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks, 
          mit Ausnahme der Grundpfandrechte. 
          Hier sind beispielsweise Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch 
          vermerkt oder auch sogenannte Dienstbarkeiten wie etwa ein Geh- und 
          Fahrrecht für den Nachbarn.
 
        -  Abteilung III beinhaltet alle Hypotheken, 
          Grundschulden und Rentenschulden, 
          mit denen ein Grundstück belastet ist. Bei einer Grundschuldbestellung 
          wird oft die Unterwerfung des Grundeigentümers in die sofortige Zwangsvollstreckung 
          in sein gesamtes Vermögen festgelegt, falls er sein Darlehen nicht zurückbezahlt. 
          Wichtig für alle Immobilienkäufer: Vor dem Kauf, sollten Sie unbedingt 
          das Grundbuch einsehen oder vom Notar einsehen lassen. Wer dafür keine 
          Zeit hat, könnte böse Überraschungen erleben.
 
       
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