Asien-Informationen des Bundespresseamtes

Haltung der Bundesregierung zur Tibetfrage

  1. Die Bundesregierung unterstützt den Anspruch der Tibeter auf kulturelle und religiöse Autonomie. Die Tibeter haben ein traditionelles, historisch belegbares Recht auf eine Autonomie, die nicht nur dem Namen nach besteht.
  2. Die Bundesregierung fordert von der chinesischen Regierung die Beachtung der Menschenrechte der Tibeter und ihrer religiösen Freiheit.
  3. Eine Lösung für diese Frage kann nur im Dialog Pekings mit dem Dalai Lama gefunden werden.
  4. Die Bundesregierung betrachtet Tibet - wie alle anderen Regierungen der Welt - als Teil des chinesischen Staatsverbandes. Aus dieser klaren völkerrechtlichen Feststellung ergibt sich, daß die Bundesregierung eine sich selbst so bezeichnende "Regierung Tibets im Exil" nicht anerkennen kann. Sie ist darüberhinaus rechtlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was als Unterstützung separatistischer Tätigkeit auf deutschem Boden ausgelegt werden kann. Infolgedessen kann eine Veranstaltung, die ausdrücklich als solche der "tibetischen Exilregierung" firmiert, nicht aus Mitteln der Bundesregierung gefördert werden.
Quelle: Presseerklärung BM Kinkel am 13.06.1996

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