Asien-Informationen des Bundespresseamtes

Stärkung der Außenwirtschaftspolitik

Eine Initiative des Wirtschaftsausschusses des Bundestages

Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt und auf regionalen Wachstumsmärkten soll nach übereinstimmender Auffassung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages die Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung intensiviert werden. Ein entsprechender interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP "zur Unterstützung deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten" wurde im Wirtschaftsausschuß einstimmig angenommen und dem Bundestag zur Annahme empfohlen.

Anlaß für die gemeinsame Initiative der Fraktionen von Regierung und Opposition ist der sich verschärfende internationale Wettbewerb - eine Folge der fortschreitenden Globalisierung der Märkte.

Jeder dritte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Zwar habe Deutschland auch im vergangenen Jahr mit 93 Milliarden Mark einen hohen Exportüberschuß erzielt, aber das dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, daß die deutschen Ausfuhren mit einer Zunahme um etwas mehr als fünf Prozent hinter dem Zuwachs des Welthandels zurückgeblieben seien, heißt es in dem Antrag. Der Welthandel habe gleichzeitig um rund acht Prozent expandiert. In Anerkennung der von der Bundesregierung bereits in die Wege geleiteten Schritte schlägt der Wirtschaftsausschuß des Bundestages einen Katalog von Maßnahmen vor, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf den Weltmärkten gesichert werden soll. Im einzelnen gehört dazu eine ressortübergreifende Koordinierung und eine engere Abstimmung der außenwirtschaftlichen Aktivitäten von Bund und Ländern im Außenwirtschaftsbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums. Des weiteren soll die aktive Beteiligung der Wirtschaft an den Institutionen der Außenwirtschaftsförderung gewährleistet sein. Grundlage für die Verbesserung der Außenwirtschaftsförderung muß nach Überzeugung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses die privatwirtschaftliche Organisation bleiben, die sich bewährt und als effizient erwiesen habe.

Die Bundesregierung wird gemeinsam aufgefordert, dem Bundestag einen Bericht über die Fortschritte zu einer abgestimmten Außenwirtschaftspolitik vorzulegen. Ferner soll die Bundesregierung die Koordination von Aktivitäten der diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen, der Auslandshandelskammern, der Delegierten und Repräsentanten der deutschen Wirtschaft sowie der Korrespondenten der Bundesstelle für Außenhandelsinformation und anderer Träger der Außenwirtschaftsförderung weiter verbessern. Schließlich soll sie die notwendige Finanzierung des Instrumentariums der Außenwirtschaftspolitik langfristig sicherstellen. Die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses setzen sich dafür ein, die Präsenz der deutschen Wirtschaft an zentralen Standorten in den Wachstumsregionen der Weltwirtschaft durch die Unterstützung von sogenannten "Deutschen Häusern" zu erhöhen. Durch die Errichtung dieser Industrie- und Handelszentren und ihre volle Einbindung in das bewährte Netz der Auslandshandelskammern soll der Marktzugang vor allem für mittelständische Unternehmen erleichtert und günstige Rahmenbedingungen für die Teilnahme von mittelständischen Unternehmen an Messen und Ausstellungen im Ausland geschaffen werden. Die bislang für Kontinente und Regionen bestehende Außenwirtschaftskonzeption soll überdies durch Initiativen für strategisch wichtige Märkte ergänzt werden.

Um die Wirksamkeit der Außenwirtschaftsförderung zu steigern, schlägt der Wirtschaftsausschuß des Bundestages vor, Informationsnetzwerke zwischen Auslandshandelskammern, diplomatischen Vertretungen und Bundesstelle für Außenhandelsinformation auszubauen. Die Bundesregierung soll das Instrumentarium der Bürgschaften im Rahmen der Hermes-Kreditversicherung den neuen Bedingungen des Weltmarktes und den Bestimmungen in Konkurrenzländern anpassen und dem wachsenden Bedürfnis nach umfassenden Projektfinanzierungen für Infrastrukturmaßnahmen Rechnung tragen. Deutsche Unternehmen müßten im Wettbewerb um Großaufträge ähnlich staatliche Finanzierungshilfen erhalten wie Konkurrenten aus anderen Ländern. Dabei gehe es nicht um Exportsubventionen, sondern um die Herstellung von Chancengleichheit.

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Diese Seite wurde vom Bundespresseamt am 20.06.1996 eingestellt.


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