Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den Erlösen dagegen nicht enthalten. Zum Umsatz rechnen der Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen sowie handwerklichen Dienstleistungen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe, der Umsatz baugewerblicher Betriebsteile und der sonstigen Betriebsteile. Jedoch werden beim Nachweis für fachliche Betriebsteile Umsätze, die in den baugewerblichen und den sonstigen Betriebsteilen des Unternehmens bzw. Betriebes getätigt werden (z.B. Umsatz aus Handelsware) nicht einbezogen. Außer Ansatz bleiben die außerordentlichen und betriebsfremden Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagegütern, aus der Verpachtung von Grundstücken, Zinsen, Dividenden u.a.m.). Als Umsatz gelten auch Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an mit dem Unternehmen verbundene rechtlich selbständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften, in der Regel aber nicht Erzeugnis- und Leistungsabgaben zwischen Betrieben eines Mehrbetriebsunternehmens. Im einzelnen rechnen zum Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/ handwerklichen Dienstleistungen auch Erlöse aus dem Verkauf von Waren, die in Lohnarbeit bei anderen Unternehmen hergestellt werden (einschließlich Lohnveredlung), Erlöse aus dem Verkauf von Energie und Wasser, von Produktionsrückständen, der Wert der für Dritte geleisteten Lohnarbeiten (einschließlich Lohnveredlung) sowie Erlöse aus Vermietung (auch Leasing) von im Rahmen der Produktionstätigkeit des Betriebs/Unternehmens selbst hergestellter Erzeugnisse. Zum Umsatz sonstiger Betriebsteile zählen Erlöse aus Handelsware (das sind fremde Erzeugnisse, die im allgemeinen unbearbeitet und ohne fertigungstechnische Verbindung mit eigenen Erzeugnissen weiterverkauft werden), aus Vermietung und Verpachtung von Geräten, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen (einschließlich Leasing), die nicht im Rahmen der Produktionstätigkeit des Betriebes entstanden sind sowie aus Wohnungsvermietung, aus der Veräußerung von Patenten und der Vergabe von Lizenzen, ferner Provisionseinnahmen, Gaststättenumsatz, Erlöse aus Transportleistungen für Dritte, aus Belegschaftseinrichtungen (z.B. von werkseigenen Kantinen), aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und dem Verkauf von Anwendungssoftware (nicht Betriebssystemsoftware). Bei Verlagsdruckereien wird - abweichend von der oben genannten Regel - auch der Wert der Lieferungen und Leistungen an den zugehörigen Verlag (innerbetriebliche Verrechnungswerte) zum Umsatz gerechnet. Die Umsätze werden nach Inland und Ausland wie folgt gegliedert: Inlandsumsatz: Erlöse für Lieferungen und Leistungen
an Empfänger im Bundesgebiet sowie Erlöse für Lieferungen
und Leistungen an die im Bundesgebiet stationierten ausländischen
Streitkräfte. Zur Ermittlung der Erlöse werden Preise abzüglich unmittelbar gewährter Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti) zugrunde gelegt. Die Kosten für Fracht, Verpackung und Porto und ebenso die auf den eigenen Erzeugnissen liegenden Verbrauchsteuern werden einbezogen. Nicht einbezogen in den Umsatz sind die Erlöse aus Handelsware und Nebengeschäften (Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, Lizenzvergabe, Provisionen u.ä.). Außer Ansatz bleiben auch die außerordentlichen Erträge (z.B. aus dem Verkauf von Anlagegütern) und die betriebsfremden Erträge (Zinsen, Dividenden u.a.m.). Als Umsatz gelten auch Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbständige Konzernunternehmen, nicht aber Erzeugnis- und Leistungsabgaben zwischen Betrieben eines Mehrbetriebsunternehmens. |