Bescheinigung der
Denkmalschutzbehörde bindend gegenüber Finanzamt
Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV,
daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten
Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal
und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das
Finanzamt auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines
Wintergartens betreffen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober
1996 IX R 47/92).
(Bundesfinanzhof, IX R 42/94 vom 5.11.1996;
Vorinstanz: FG Nürnberg)
Grundstückshandel:
Zwei-Objekt-Grenze bei gewerblichen Großprojekten
Der Bundesfinanzhof hat die Drei-Objekt-Grenze für den gewerblichen
Grundstückshandel revidiert. Bei gewerblichen Großprojekten
können bereits zwei Objekte eine Steuerpflicht begründen. Ein
Bauingenieur kaufte nacheinander zwei Grundstücke und ließ
darauf jeweils einen Supermarkt errichten. Innerhalb von zwei Jahren verkaufte
er die beiden bebauten Grundstücke. Die BFH- Richter urteilten, daß
hierbei nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung auszugehen
sei, es entspreche dem "Bild des typischen produzierenden Unternehmers".
Der Bauingenieur muß den Verkaufsgewinn versteuern und zusätzlich
Gewerbesteuer zahlen.
(Bundesfinanzhof, X R 255/93)
Grundstückshandel:
Veräußerung des gesamten Grundstücksbestandes
Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen
gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei
Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder
Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich
nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich
von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil
vom 9. September 1993 IV R 30/921 BFHE 172 344, BStBI II 19947105).
(Bundesfinanzhof, X R 76-77/92 vom 25.01.1995;
BStBl II 1995 S. 388;
Vorinstanz: FG Köln)
Investitionszulage:
fristgerechte Anschaffung
Die fristgerechte Anschaffung eines Wirtschaftsgutes nach dem Investitionszulagegesetz
1991 setzt dessen Übergabe an den Investor und die Betriebsbereitschaft
voraus Die Übergabe kann nicht durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses
im Sinne von §868 BGB ersetzt werden.
(Bundesfinanzhof, III R 111/95)
Grundstückshandel:
Drei-Objekt-Grenze für Wohnimmobilien
Wenn eine Person innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Wohneinheiten
kauft und verkauft, geht die Finanzverwaltung nicht mehr von einer privaten
Vermögensverwaltung, sondern von gewerblichem Grundstückshandel
aus. Die Person muß den Verkaufsgewinn versteuern und zusätzlich
für den Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Wer beruflich an einer Personengesellschaft
beteiligt ist und hierfür mit Wohnungen handelt, läuft Gefahr,
daß auch seine privaten Käufe als gewerblich eingestuft werden.
(Bundesfinanzhof, GrS 1/93)
Modernisierung /
Herstellungskosten
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind
nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil die Wohnungen
wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr zeitgemäßen Wohnvorstellungen
entsprechen und deshalb nicht mehr vermietbar sind.
(BFH IX R 61/95 vom 13.10.1998)
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