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Urteile zum Steuerrecht

Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde bindend gegenüber Finanzamt

Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV, daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das Finanzamt auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines Wintergartens betreffen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92).

(Bundesfinanzhof, IX R 42/94 vom 5.11.1996;
Vorinstanz: FG Nürnberg)

Grundstückshandel: Zwei-Objekt-Grenze bei gewerblichen Großprojekten

Der Bundesfinanzhof hat die Drei-Objekt-Grenze für den gewerblichen Grundstückshandel revidiert. Bei gewerblichen Großprojekten können bereits zwei Objekte eine Steuerpflicht begründen. Ein Bauingenieur kaufte nacheinander zwei Grundstücke und ließ darauf jeweils einen Supermarkt errichten. Innerhalb von zwei Jahren verkaufte er die beiden bebauten Grundstücke. Die BFH- Richter urteilten, daß hierbei nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung auszugehen sei, es entspreche dem "Bild des typischen produzierenden Unternehmers". Der Bauingenieur muß den Verkaufsgewinn versteuern und zusätzlich Gewerbesteuer zahlen.

(Bundesfinanzhof, X R 255/93)

Grundstückshandel: Veräußerung des gesamten Grundstücksbestandes

Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. September 1993 IV R 30/921 BFHE 172 344, BStBI II 19947105).

(Bundesfinanzhof, X R 76-77/92 vom 25.01.1995; BStBl II 1995 S. 388;
Vorinstanz: FG Köln)


Investitionszulage: fristgerechte Anschaffung
 
Die fristgerechte Anschaffung eines Wirtschaftsgutes nach dem Investitionszulagegesetz 1991 setzt dessen Übergabe an den Investor und die Betriebsbereitschaft voraus Die Übergabe kann nicht durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses im Sinne von §868 BGB ersetzt werden.
(Bundesfinanzhof, III R 111/95)

Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze für Wohnimmobilien

Wenn eine Person innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Wohneinheiten kauft und verkauft, geht die Finanzverwaltung nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung, sondern von gewerblichem Grundstückshandel aus. Die Person muß den Verkaufsgewinn versteuern und zusätzlich für den Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Wer beruflich an einer Personengesellschaft beteiligt ist und hierfür mit Wohnungen handelt, läuft Gefahr, daß auch seine privaten Käufe als gewerblich eingestuft werden.

(Bundesfinanzhof, GrS 1/93)

Modernisierung / Herstellungskosten

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil die Wohnungen wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr zeitgemäßen Wohnvorstellungen entsprechen und deshalb nicht mehr vermietbar sind.

(BFH IX R 61/95 vom 13.10.1998)


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