Steuern
Definition Fristen

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Nach der Abgabenordnung bezeichnet man eine Frist als einen abgegrenzten und bestimmbaren Zeitraum, in dessen Grenzen ein bestimmtes Handeln oder Verhalten gefordert wird.

1. Kann ein Recht nur innerhalb einer Frist ausgeübt werden, so führt der Ablauf der Frist grundsätzlich zum Verlust des Rechts.

Beispiele
• Das Recht zur Einlegung eines Einspruchs endet mit dem Ablauf der Einspruchsfrist.

• Der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist bewirkt das Erlöschen der Steuerschuld. Das Finanzamt ist dadurch gehindert, die Schuld geltend zu machen.

2. Kann ein Recht erst nach Ablauf der Frist ausgeübt werden, ist es nicht möglich, dieses Recht vorher geltend zu machen.

Beispiel
Die Vollstreckung darf grundsätzlich erst 1 Woche nach Bekanntgabe des Leistungsgebots (der Vollstreckungsschuldner wird aufgefordert zu bezahlen) beginnen.

3. Muß innerhalb einer Frist eine Pflicht erfüllt werden, so hängen die mit dem Ablauf der Frist eintretenden Rechtsfolgen von der jeweiligen Verpflichtung ab.

Beispiele
• Geben Sie Ihre Steuererklärung nicht in der Erklärungsfrist ab, kann die Abgabe durch Zwangsgeld erzwungen sowie ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

• Entrichten Sie eine Steuer nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so sind Säumniszuschläge zu erheben. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat.

Wichtig: Diese Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn die Fristen durch einen Fristverlängerungsantrag verlängert werden und das Finanzamt dem Antrag zugestimmt hat.


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