Nach der Abgabenordnung bezeichnet man eine Frist als einen abgegrenzten
und bestimmbaren Zeitraum, in dessen Grenzen ein bestimmtes Handeln oder
Verhalten gefordert wird.
1. Kann ein Recht nur innerhalb einer Frist ausgeübt werden, so
führt der Ablauf der Frist grundsätzlich zum Verlust des Rechts.
Beispiele
Das Recht zur Einlegung eines Einspruchs endet mit dem Ablauf
der Einspruchsfrist.
Der Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist bewirkt das Erlöschen
der Steuerschuld. Das Finanzamt ist dadurch gehindert, die Schuld geltend
zu machen.
2. Kann ein Recht erst nach Ablauf der Frist ausgeübt werden, ist
es nicht möglich, dieses Recht vorher geltend zu machen.
Beispiel
Die Vollstreckung darf grundsätzlich erst 1 Woche nach Bekanntgabe
des Leistungsgebots (der Vollstreckungsschuldner wird aufgefordert zu
bezahlen) beginnen.
3. Muß innerhalb einer Frist eine Pflicht erfüllt werden,
so hängen die mit dem Ablauf der Frist eintretenden Rechtsfolgen
von der jeweiligen Verpflichtung ab.
Beispiele
Geben Sie Ihre Steuererklärung nicht in der Erklärungsfrist
ab, kann die Abgabe durch Zwangsgeld erzwungen sowie ein Verspätungszuschlag
festgesetzt werden.
Entrichten Sie eine Steuer nicht innerhalb der Zahlungsfrist,
so sind Säumniszuschläge zu erheben. Der Säumniszuschlag
beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem
Monat.
Wichtig: Diese Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn die Fristen
durch einen Fristverlängerungsantrag verlängert werden und das
Finanzamt dem Antrag zugestimmt hat.
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